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LG Kleve, 26.02.2018 - 4 T 18/18 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Unpfändbarkeit eines Pkw des Schuldners
- RA Kotz
Unpfändbarkeit PKW aus berufsbedingten Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Geldern, 13.02.2017 - 4 C 281/16
- LG Kleve, 26.02.2018 - 4 T 18/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09
Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur …
Auszug aus LG Kleve, 26.02.2018 - 4 T 18/18
Nach § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind Sachen unpfändbar, die dem persönlichen Gebrauch des Schuldners dienen, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit angemessenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; daneben sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit ihren Erwerb ziehen die zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände unpfändbar, zu den letztgenannten Sachen kann auch der Pkw des Schuldners erzählen, wenn dieser für die tägliche Fahrt von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstelle auf dieses Fahrzeug angewiesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2010, AZ. VII ZB 16/09, Rdn. 16, zitiert nach Juris).